Umsetzung der aktuellen Corona-VO ab 04.12.2021
Mit der aktuellen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gelten bis auf Weiteres folgende Bestimmungen bei der Teilnahme am Training:
- Es ist nun ein 2G+-Nachweis erforderlich, d. h. ein Immunisierungsnachweis plus einem aktuell gültigem negativem Testnachweis gemäß der Schutz- und Ausnahmen-Verordnung. Ein Test vor Ort ist nach Absprache möglich, der Nachweis gilt aber nur das Training und kann nicht für der Zutritt zu anderen Einrichtungen genutzt werden!
- Von der Testpflicht ausgenommen sind
- Schülerinnen und Schüler U18, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen - hier reicht der Schülerausweis.
- Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt.
- Personen mit Booster-Impfung.
- Weitere Ausnahmen sind auf den Seiten der Landesregierung aufgelistet.
- Im Hallengebäude gilt eine generelle Maskenpflicht, sofern kein Sport getrieben wird.
- Die Oberflächen der Tische sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
Natürlich gelten weiterhin die Bestimmungen unseres Hygienekonzeptes!