Mit der aktuellen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gelten bis auf Weiteres folgende Bestimmungen bei der Teilnahme am Training:

  • Es ist nun ein 2G+-Nachweis erforderlich, d. h. ein Immunisierungsnachweis plus einem aktuell gültigem negativem Testnachweis gemäß der Schutz- und Ausnahmen-Verordnung. Ein Test vor Ort ist nach Absprache möglich, der Nachweis gilt aber nur das Training und kann nicht für der Zutritt zu anderen Einrichtungen genutzt werden!
  • Von der Testpflicht ausgenommen sind
    • Schülerinnen und Schüler U18, die regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen - hier reicht der Schülerausweis.
    • Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn die letzte Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen mit Booster-Impfung.
    • Weitere Ausnahmen sind auf den Seiten der Landesregierung aufgelistet.
  • Im Hallengebäude gilt eine generelle Maskenpflicht, sofern kein Sport getrieben wird.
  • Die Oberflächen der Tische sind nach der Benutzung zu desinfizieren.

Natürlich gelten weiterhin die Bestimmungen unseres Hygienekonzeptes!