Mit der aktuellen Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gelten bis auf Weiteres folgende Bestimmungen bei der Teilnahme am Training:
- Es ist nun ein 2G+-Nachweis erforderlich, d. h. ein Immunisierungsnachweis plus einem aktuell gültigem negativem Testnachweis gemäß der Schutz- und Ausnahmen-Verordnung. Ein Test vor Ort ist nach Absprache möglich, der Nachweis gilt aber nur das Training und kann nicht für der ...